Unterliegt nicht den Vorschriften des RID mit Ausnahme von Abschnitt 5.5.3
Versandstcke mssen mit der Angabe "KOHLENDIOXID, FEST" oder "TROCKENEIS" gekennzeichnet sein.
Nicht gut belftete Wagen und Container mssen an jedem Zugang an einer fr Personen, welche den Wagen oder den Container ffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gem Absatz 5.5.3.6.2 versehen sein.